Wer wünscht es sich nicht?
Ich unterstütze Frauen bei der Regulation ihres Hormonsystems mit einer ganzheitlichen Sichtweise, d.h. Einflüsse wie Stress, Unterversorgung von Nährstoffen, Schilddrüsenerkrankungen usw. spielen eine große Rolle in der Therapie und Beratung.
Wichtig zu wissen!
“Falsche” Abläufe im Hormonsystem können der Störenfried sein! Kleinste Störungen im Hormonsystem können der Grund für unterschiedlichste Befindlichkeitsstörungen sein.
Sie finden sich in den Beschwerdebildern wieder? Sie möchten Ihren Zustand ändern und Ihre Lebensqualität verbessern? Dann rufen Sie mich an und vereinbaren mit mir ein Informationsgespräch zum Kennenlernen (dieses Vorgespräch dient der Information, ist kostenfrei und keine Beratung).
Wie geht es dann weiter?
Eine naturheilkundliche Therapie kann auch parallel zu einer schulmedizinischen Behandlung Anwendung finden.
Natürlich schön von innen und außen
Ich bin überzeugt, dass Frauen ab 35 ihren Alterungsprozess verlangsamen können, wenn sie aktiv etwas dafür tun! Leider glauben die meisten Frauen, es sei ganz normal, ab einem gewissen Alter erschöpft, antriebslos und unattraktiv zu werden.
Deshalb unterstütze ich Frauen dabei, die richtigen Dinge zu tun – damit sie sich lange wohl in ihrem Körper fühlen können!
Zu spät?
Sie fürchten, bei Ihnen sei „der Zug schon abgefahren“ und es sei zu spät den Alterungsprozess aufzuhalten? Gerade dann sollten wir uns kennenlernen! In einem kostenfreien Beratungsgespräch können wir klären, was Ihre Möglichkeiten sind. Sie entscheiden dann, ob Sie von mir auf dem Weg begleitet werden möchten.
Was können Sie jetzt tun?
Wenn Sie was Sie an Ihrem Leben ändern wollen, dann rufen Sie mich an unter +49 7763 91 88 044 und machen einen Termin für Ihr Informationsgespräch aus (keine Beratung).
P.S.: Auch als Mann dürfen Sie etwas für sich und Ihre Dynamik tun!
Heilpraktiker gehören nicht zu den zugelassenen Leistungserbringern in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Manche Krankenkassen übernehmen jedoch unter bestimmten Voraussetzung Behandlungskosten als freiwillige Satzungsleistung. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.